Finanzbuchhaltung

Jeder Unternehmer ist zur Beachtung der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung gehalten. So müssen zwingend die einzelnen Belege nachvollziehbar sortiert, kontiert, verfügbar abgelegt und periodisch dem Finanzamt die erzielten Umsätze angemeldet werden. Hierneben ergeben sich gerade im internationalen Handelsverkehr weitere Mitteilungspflichten.

Wir unterstützen Sie deshalb bei:

  • der Erstellung einer effizienten und ordnungsgemäßen Buchführung
  • dem Führen von Kassenbüchern und Einhaltung der Dokumentationspflichten
  • Buchhaltung nebst USt.-Voranmeldung und den zusammenfassenden Meldungen beim Bundeszentralamt für Steuern
  • Darstellung und Erörterung Ihrer Unternehmenskennzahlen durch BWA, SUSA etc.